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Liebe Eltern,
im Anhang finden Sie das offizielle Schreiben von Frau Dr. Eisenmann bezüglich der erweiterten Notfallbetreuung ab 27.04.2020
Hier eine kurze Übersicht:
Die Notbetreuung der Weinbergschule findet von 8-12 Uhr in einem festen Klassenzimmer statt. Die Kinder werden von einer Lehrperson betreut und bei ihren Aufgaben beaufsichtigt.
Aufgenomment werden können die Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte außerhalb der Wohnung einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.
Weiterhin gilt auch eine systemrelvante Tätigkeit als Berechtigungsgrund.
Für Alleinerziehende gilt, dass der/die Alleinerziehende diese Bedingung erfüllt.
Zur Anmeldung in der Notfallbetreuung ist eine Bescheinigung des Arbeitsgebers / beider Arbeitgeber (Bestätigung der Systemrelevanz oder Unabkömmlichkeit, Umfang der Beschäftigung ) vorzulegen und zu bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Die Anmeldung muss mit dem Formular (siehe unten) in der Einrichtung erfolgen, die Ihr Kind besucht. Dies bedeutet Schulkinder in der Schule (in den Briefkasten einwerfen, schulleitung@weinbergschule.schule.bwl.de) und Hort und Kernzeit im Kindergarten.
Herzliche Grüße
Petra Fiegler